Pflicht nach GEG · Für Verwalter & Gewerbe · Festpreis je Anlage
Energetische Inspektion von Klimaanlagen – Pflicht nach §§ 74–78 GEG
Klimaanlagen über 12 kW müssen regelmäßig energetisch inspiziert werden – das ist gesetzliche Pflicht des Betreibers. Unsere Ingenieure prüfen Ihre Klima-, Lüftungs-, Kälte- und Wärmetechnik, erstellen den Inspektionsbericht und zeigen konkret, wo Ihre Anlagen Strom verschwenden.
✓ Inspektion durch Ingenieure✓ Bericht mit Einsparempfehlungen✓ Festpreis je Anlage✓ Staffelpreise für Verwalter✓ Herstellerneutral
> 12 kWINSPEKTIONSPFLICHTIG
10 JahreWIEDERKEHRENDE PFLICHT
FestpreisJE ANLAGE KALKULIERT
24 hANTWORT AUF ANFRAGE
01 / WER BETROFFEN IST
Wer betroffen ist – und was auf dem Spiel steht
Die Inspektionspflicht trifft die meisten gewerblich genutzten Gebäude mit zentraler Klimatisierung. Verantwortlich ist der Betreiber – in der Praxis: Eigentümer oder Hausverwaltung.
I / 01
Wer ist verpflichtet?
Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung – typisch für Bürogebäude, Handel, Hotels, Praxen, Rechenzentren und Produktion. Auch mehrere kleinere Geräte können in Summe pflichtig sein.
I / 02
Welche Fristen gelten?
Die Inspektion ist alle zehn Jahre fällig – erstmals innerhalb von zehn Jahren nach Inbetriebnahme, nach dem Austausch wesentlicher Komponenten früher. Wir prüfen kostenlos, wann Ihre Anlagen dran sind – schicken Sie uns einfach die Anlagenliste.
I / 03
Was riskiert man ohne?
Die fehlende Inspektion ist eine Ordnungswidrigkeit nach GEG und kann mit Bußgeld geahndet werden. Teurer ist oft der Dauerzustand: falsche Sollwerte, verschlissene Komponenten und unnötiger Volllastbetrieb treiben die Stromkosten Jahr für Jahr nach oben.
02 / WAS WIR PRÜFEN
Was wir prüfen
Pflicht-Inspektion nach GEG – und auf Wunsch der komplette Effizienz-Check Ihrer Gebäudetechnik: Lüftung, Kälte und Wärme.
PFLICHT GEG
Klimaanlagen & VRF
Energetische Pflicht-Inspektion nach §§ 74–78 GEG: Dimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf, Effizienz der Komponenten, Wartungszustand, Regelung – mit offiziellem Inspektionsbericht.
EFFIZIENZ-CHECK
Lüftungsanlagen (RLT)
Ventilatoren, Wärmerückgewinnung, Luftmengen, Betriebszeiten und Regelstrategie: Wir finden die Stellschrauben, mit denen Ihre RLT-Anlage spürbar weniger Strom und Wärme verbraucht.
EFFIZIENZ-CHECK
Kälteanlagen & Chiller
Kaltwassersätze, Prozesskälte und Serverraumkühlung: Effizienzkennwerte, Sollwerte, Free-Cooling-Potenzial und Lastmanagement – oft liegen hier die größten Einsparungen im Gebäude.
EFFIZIENZ-CHECK
Wärmeerzeuger & Wärmepumpen
Heizkessel, Wärmepumpen und Verteilung: Heizkurve, Laufzeiten, Takten, hydraulische Einbindung – inklusive Empfehlung, ob sich ein hydraulischer Abgleich lohnt.
Die energetische Inspektion nach §§ 74–78 GEG ist mehr als ein Stempel: Der Ingenieur bewertet, ob die Anlage noch zum heutigen Kühlbedarf des Gebäudes passt – Nutzung, Belegung und Technik ändern sich über die Jahre, die Anlage bleibt. Geprüft werden die Effizienz der wesentlichen Komponenten (Kälteerzeuger, Ventilatoren, Pumpen, Wärmerückgewinnung), der Wartungszustand sowie Regelung und Sollwerte. Das Ergebnis ist ein Inspektionsbericht, den Sie als Betreiber aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorlegen – zusammen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.
Genau hier liegt der eigentliche Wert: In fast jeder Bestandsanlage stecken Einsparpotenziale, die kein Geld kosten – zu niedrige Kaltwassertemperaturen, Dauerbetrieb außerhalb der Nutzungszeiten, deaktivierte Wärmerückgewinnung, gegeneinander arbeitende Heiz- und Kühlkreise. Unser Protokoll listet die Maßnahmen priorisiert auf: zuerst das, was sofort und kostenlos wirkt (Sollwerte, Betriebszeiten, Regelstrategie), dann Instandsetzungen mit kurzer Amortisation, zuletzt Austauschempfehlungen mit Wirtschaftlichkeitseinschätzung. So wird aus der Pflichtübung ein Werkzeug zur Senkung der Betriebskosten.
Für Hausverwaltungen und Portfoliobetreiber bündeln wir die Inspektionen: eine Anlagenliste, ein Ansprechpartner, Staffelpreise und einheitliche Berichte je Objekt – inklusive Fristenübersicht, wann welche Anlage wieder fällig ist. Und wenn der Bericht einen Anlagentausch empfiehlt, geht es bei uns nahtlos weiter: unser Planungsteam übernimmt die Kälte- & Klimaplanung oder Lüftungsplanung nach HOAI – herstellerneutral und aus einer Hand.
03 / DAS INSPEKTIONSPAKET IM DETAILVOR-ORT-TERMIN · BEHÖRDENFESTER BERICHT
Das Inspektionspaket im Detail
Von der Fristenprüfung bis zum behördenfesten Bericht – alles inklusive.
FESTPREISP-01
Im Paket enthalten
—Kostenlose Fristenprüfung Ihrer Anlagenliste
—Vor-Ort-Inspektion durch den Ingenieur
—Prüfung von Dimensionierung und Kühlbedarf
—Effizienzbewertung der wesentlichen Komponenten
—Kontrolle von Regelung, Sollwerten und Wartungszustand
—Abstimmung mit Ihrem Wartungsunternehmen
BERICHTP-02
Das erhalten Sie
—Offizieller Inspektionsbericht nach §§ 74–78 GEG
—Protokoll je Anlage mit Effizienzbewertung
—Priorisierte Maßnahmenliste mit Einsparpotenzial
—Sofortmaßnahmen ohne Investition (Sollwerte, Zeiten)
—Austauschempfehlungen mit Wirtschaftlichkeitseinschätzung
—Fristenübersicht für die nächste Inspektion
Festpreis je Anlage – Staffelpreise im PortfolioVERBINDLICHES ANGEBOT IN 24 STUNDEN NACH ERHALT DER ANLAGENLISTE
04 / IN 3 SCHRITTEN ZUM INSPEKTIONSBERICHT
In 3 Schritten zum Inspektionsbericht
Minimaler Aufwand für Sie – wir koordinieren den Termin direkt mit Objekt und Wartungsfirma.
01
Anlagenliste senden
Objektadresse, Anlagentypen und Nennleistungen – wir prüfen die Fristen und senden in 24 Stunden das Festpreis-Angebot.
02
Vor-Ort-Inspektion
Unser Ingenieur inspiziert die Anlagen im laufenden Betrieb – ohne Abschaltung, abgestimmt mit Hausmeister oder Wartungsfirma.
03
Bericht & Empfehlungen
Sie erhalten den behördenfesten Inspektionsbericht plus die priorisierte Maßnahmenliste – auf Wunsch mit Ergebnisbesprechung.
05 / INSPEKTION VOM INGENIEURBÜRO
Unabhängig geprüft – nicht nebenbei gewartet
Wir warten Ihre Anlagen nicht und verkaufen keine neuen – unsere Bewertung ist unabhängig und hält jeder Prüfung stand.
/ 01
Ingenieure für Gebäudetechnik
Inspektion und Bericht kommen von Ingenieuren mit TGA-Planungspraxis – nicht von angelernten Prüfern nach Checkliste.
/ 02
Herstellerneutral
Kein Wartungsvertrag, kein Geräteverkauf: Empfehlungen richten sich allein nach Technik und Wirtschaftlichkeit.
/ 03
Mehr als die Pflicht
Auf Wunsch prüfen wir Lüftung, Kälte und Wärme gleich mit – ein Termin, ein Bericht, das volle Einsparpotenzial des Gebäudes.
/ 04
Portfolio-tauglich
Einheitliche Berichte, Fristenverwaltung und Staffelpreise über mehrere Objekte – ideal für Hausverwaltungen.
Der Bericht empfiehlt einen Anlagentausch? Wir planen weiter.
Wer ist zur energetischen Inspektion verpflichtet?+
Betreiber von Klimaanlagen und kombinierten Klima-/Lüftungsanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf – geregelt in §§ 74–78 GEG. Betroffen sind typischerweise Bürogebäude, Handel, Hotels, Praxen, Rechenzentren und Produktionsstätten. Verantwortlich ist der Betreiber, in der Praxis meist Eigentümer oder Hausverwaltung.
Wie oft muss die Inspektion durchgeführt werden?+
Grundsätzlich alle zehn Jahre. Die erste Inspektion ist innerhalb von zehn Jahren nach Inbetriebnahme fällig; nach dem Austausch wesentlicher Komponenten (z. B. Kälteerzeuger) gelten kürzere Fristen. Wir prüfen für Sie kostenlos, wann Ihre Anlagen fällig sind.
Was wird bei der energetischen Inspektion geprüft?+
Die Inspektion umfasst die Prüfung der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes, die Effizienz der wesentlichen Komponenten (Kälteerzeuger, Ventilatoren, Pumpen, Wärmerückgewinnung), den Wartungszustand sowie Regelung und Sollwerte. Das Ergebnis ist ein Inspektionsbericht mit konkreten Verbesserungsempfehlungen.
Was kostet die Inspektion?+
Wir arbeiten zum Festpreis je Anlage, abhängig von Größe und Komplexität. Für Hausverwaltungen und Betreiber mehrerer Anlagen bieten wir Staffelpreise im Portfolio. Nach Ihrer Anfrage mit Anlagenliste erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot.
Was droht, wenn die Inspektion fehlt?+
Die unterlassene Inspektion ist eine Ordnungswidrigkeit nach GEG und kann mit Bußgeld geahndet werden. Dazu kommt der wirtschaftliche Schaden: Nicht inspizierte Anlagen laufen oft mit falschen Sollwerten, verschlissenen Komponenten oder unnötigem Volllastbetrieb – und verbrauchen deutlich mehr Strom als nötig.
Prüfen Sie auch Lüftungs-, Kälte- und Heizungsanlagen?+
Ja. Über die Pflicht-Inspektion hinaus bieten wir freiwillige Effizienz-Checks für RLT-/Lüftungsanlagen, Kaltwassersätze (Chiller), VRF-Systeme und Wärmeerzeuger inklusive Wärmepumpen an. Sie erhalten je Anlage ein Protokoll mit Effizienzbewertung und priorisierten Einsparmaßnahmen – von der Sollwert-Korrektur bis zur Austauschempfehlung.
Muss ich die Empfehlungen aus dem Bericht umsetzen?+
Nein, die Empfehlungen sind nicht verpflichtend – aber wirtschaftlich meist sinnvoll: Viele Maßnahmen (Sollwerte, Regelung, Betriebszeiten) kosten wenig und amortisieren sich innerhalb von Monaten. Wird ein Anlagentausch empfohlen, übernimmt unser Planungsteam auf Wunsch die komplette Fachplanung.
ANFRAGE / ANGEBOT IN 24 STUNDEN
Inspektion anfragen – Angebot in 24 Stunden
Senden Sie uns Ihre Anlagenliste: Objekt, Anlagentypen, Nennleistungen. Wir prüfen die Fristen kostenlos und kalkulieren den Festpreis.
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