Voraussetzung für die Förderung
Ob Heizungstausch auf Wärmepumpe oder geförderte Heizungsoptimierung: Die BEG verlangt den Abgleich nach Verfahren B – nachgewiesen per VdZ-Formular. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Förderung.
Raumweise berechnet statt pauschal geschätzt: Wir liefern die komplette Berechnung nach Verfahren B – mit Ventileinstellwerten für jeden Heizkörper und dem prüffähigen Nachweis für BEG-Förderung und GEG. Ihr Installateur muss nur noch einstellen.
Ohne Abgleich fließt das Heizungswasser den Weg des geringsten Widerstands: Heizkörper nahe der Pumpe werden überversorgt, entfernte Räume bleiben kalt – und die Anlage verschwendet Energie.
Ob Heizungstausch auf Wärmepumpe oder geförderte Heizungsoptimierung: Die BEG verlangt den Abgleich nach Verfahren B – nachgewiesen per VdZ-Formular. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Förderung.
Richtig verteiltes Heizungswasser bedeutet niedrigere Vorlauftemperatur und korrekt eingestellte Pumpen – typischerweise 5–15 % Einsparung. Bei Wärmepumpen zählt jeder Grad Vorlauf doppelt: direkt in der Stromrechnung.
Gluckernde Heizkörper, rauschende Ventile, das kalte Kinderzimmer unterm Dach: klassische Symptome fehlenden Abgleichs. Nach der Einstellung bekommt jeder Raum genau die Wärmemenge, die er laut Heizlast braucht.
Beide nennen sich „hydraulischer Abgleich" – aber nur eines basiert auf einer echten Berechnung. Und nur eines wird gefördert.
PAUSCHALE SCHÄTZUNG NACH FAUSTWERTEN
RAUMWEISE NACH DIN EN 12831
Der Unterschied im Alltag: Beim Verfahren A dreht der Monteur die Ventile nach Gefühl. Beim Verfahren B bekommt er von uns eine Tabelle – Heizkörper für Heizkörper, Einstellwert für Einstellwert. Das Ergebnis ist reproduzierbar, prüffähig und förderfähig.
Kein Bauchgefühl, sondern Normen und Physik – transparent dokumentiert.
Grundlage des Abgleichs nach Verfahren B ist die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Für jeden Raum wird ermittelt, wie viel Wärme er am kältesten Tag benötigt – abhängig von Außenflächen, Dämmung, Fenstern und Lüftung. Daraus ergibt sich der Volumenstrom, den jeder Heizkörper liefern muss, und daraus wiederum der Voreinstellwert des Thermostatventils sowie die optimale Förderhöhe der Umwälzpumpe. Erst diese Kette – Heizlast → Volumenstrom → Ventileinstellung → Pumpe – macht aus der Heizung ein abgestimmtes System.
Genau deshalb verlangen Förderprogramme das Verfahren B: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) akzeptiert beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung nur den rechnerischen Abgleich, bestätigt über das VdZ-Formular („Bestätigung des hydraulischen Abgleichs"). Auch das GEG schreibt den Abgleich in bestimmten Fällen vor – etwa für größere Wohngebäude mit wasserbasierter Zentralheizung und beim Einbau neuer Wärmeerzeuger. Unsere Dokumentation deckt beides ab: Sie erhalten die vollständige Berechnung plus den ausfüllbereiten Nachweis für Förderstelle, Energieberater und Schornsteinfeger.
Wir berechnen den Abgleich für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser (strangweise, je Wohneinheit) und Nichtwohngebäude – deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termin. Die Ventile stellt anschließend Ihr Heizungsbauer nach unserer Tabelle ein; auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Fachfirma ab. Häufig sinnvoll im Paket: die Heizlastberechnung (ist im Verfahren B ohnehin enthalten) und die Wärmepumpen-Auslegung, wenn ein Heizungstausch ansteht. Alle Festpreis-Pakete: Berechnungen & Nachweise.
Von der Heizlast bis zum förderfähigen Nachweis – alles aus einer Hand.
Komplett digital, deutschlandweit – die Einstellung übernimmt Ihr Installateur nach unserer Tabelle.
Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Heizkörper, PLZ – Sie erhalten in 24 Stunden ein Festpreis-Angebot.
Grundrisse oder Raummaße, Heizkörperliste mit Ventiltypen, Angaben zur Anlage – per E-Mail, Rest klären wir telefonisch.
In 3–5 Werktagen: Einstelltabelle, Berechnung und VdZ-Nachweis – bereit für Installateur und Förderantrag.
Unsere Berechnung hält jeder Prüfung stand – von der Förderstelle bis zum Energieberater.
Raumweise nach DIN EN 12831 – keine Faustformeln, keine Pauschalwerte pro Quadratmeter.
VdZ-Formular und prüffähige Unterlagen – akzeptiert von BEG-Förderstellen und Energieberatern.
Klare Einstelltabelle je Ventil – Ihr Heizungsbauer setzt den Abgleich in wenigen Stunden um.
Sie und Ihre Fachfirma sprechen direkt mit dem Ingenieur, der gerechnet hat – auch nach der Lieferung.
Beim Umstieg auf die Wärmepumpe ist der Abgleich nach Verfahren B ohnehin Fördervoraussetzung – und die Heizlastberechnung die gemeinsame Grundlage. Zusammen mit der Wärmepumpen-Auslegung nach VDI 4645 gibt es alle drei Leistungen im Kombi-Paket.
Antworten zu Verfahren, Kosten, Förderung und Ablauf.
Beim Verfahren A werden die Ventileinstellwerte pauschal geschätzt – nach Heizkörpergröße und Faustwerten. Beim Verfahren B wird die Heizlast jedes Raums nach DIN EN 12831 berechnet und daraus der exakte Volumenstrom und Einstellwert jedes Ventils ermittelt. Für die BEG-Förderung ist Verfahren B vorgeschrieben; nur damit ist das Ergebnis belastbar.
Die Berechnung erstellen wir zum Festpreis, abhängig von Gebäudegröße und Heizkörperanzahl. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot. Die Einstellung der Ventile vor Ort übernimmt Ihr Installateur nach unserer Dokumentation.
Ja. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B Fördervoraussetzung – beim Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) ebenso wie bei der geförderten Heizungsoptimierung. Der Nachweis erfolgt über das VdZ-Bestätigungsformular, das wir mit unserer Berechnung ausfüllbereit liefern.
Ja, in bestimmten Fällen: Das GEG verlangt den hydraulischen Abgleich unter anderem für größere Wohngebäude mit wasserbasierter Zentralheizung sowie beim Einbau neuer Wärmeerzeuger. Auch unabhängig von der Pflicht gilt: Ohne Abgleich verschenkt jede Heizung Effizienz.
Je nach Zustand der Anlage sind typischerweise etwa 5–15 % Einsparung realistisch – durch niedrigere Vorlauftemperaturen, korrekt eingestellte Pumpen und den Wegfall von Überversorgung einzelner Räume. Bei Wärmepumpen ist der Effekt besonders groß, weil jede unnötig hohe Vorlauftemperatur die Effizienz direkt senkt.
Grundrisse oder Raummaße, Angaben zu Fenstern und Dämmung, eine Liste der Heizkörper (Typ, Maße) und der vorhandenen Thermostatventile sowie Angaben zur Heizungsanlage und Pumpe. Fehlt etwas, klären wir es telefonisch – ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Unsere Leistung ist die prüffähige Berechnung und Dokumentation: Einstellwert je Ventil, Pumpenförderhöhe, Volumenströme. Die Einstellung vor Ort übernimmt Ihr Heizungsbauer in wenigen Stunden anhand unserer Tabelle. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Fachfirma ab.
Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Heizkörper, PLZ – mehr brauchen wir für das verbindliche Angebot nicht.
Kurz Gebäudetyp, Baujahr, Heizkörperanzahl und PLZ nennen – Festpreis-Angebot in 24 Stunden.
IHRE DATEN WERDEN VERTRAULICH BEHANDELT UND NICHT WEITERGEGEBEN.