Festpreis-Paket · Verfahren B · Förderfähig

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B) –
Berechnung & Dokumentation vom Ingenieur

Raumweise berechnet statt pauschal geschätzt: Wir liefern die komplette Berechnung nach Verfahren B – mit Ventileinstellwerten für jeden Heizkörper und dem prüffähigen Nachweis für BEG-Förderung und GEG. Ihr Installateur muss nur noch einstellen.

Verfahren A vs. B
✓ Verfahren B – raumweise berechnet ✓ Anerkannt für BEG-Förderung ✓ Einstellwert je Heizkörper ✓ Inkl. VdZ-Nachweis ✓ Kein Vor-Ort-Termin nötig
5–15 %TYPISCHE ENERGIEEINSPARUNG
Verfahren BFÖRDERVORAUSSETZUNG BEG
3–5WERKTAGE BIS ZUR DOKUMENTATION
24 hANTWORT AUF ANFRAGE
01 / WARUM DER ABGLEICH SO WICHTIG IST

Warum der hydraulische Abgleich so wichtig ist

Ohne Abgleich fließt das Heizungswasser den Weg des geringsten Widerstands: Heizkörper nahe der Pumpe werden überversorgt, entfernte Räume bleiben kalt – und die Anlage verschwendet Energie.

H / 01

Voraussetzung für die Förderung

Ob Heizungstausch auf Wärmepumpe oder geförderte Heizungsoptimierung: Die BEG verlangt den Abgleich nach Verfahren B – nachgewiesen per VdZ-Formular. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Förderung.

H / 02

Energie & Kosten sparen

Richtig verteiltes Heizungswasser bedeutet niedrigere Vorlauftemperatur und korrekt eingestellte Pumpen – typischerweise 5–15 % Einsparung. Bei Wärmepumpen zählt jeder Grad Vorlauf doppelt: direkt in der Stromrechnung.

H / 03

Komfort in jedem Raum

Gluckernde Heizkörper, rauschende Ventile, das kalte Kinderzimmer unterm Dach: klassische Symptome fehlenden Abgleichs. Nach der Einstellung bekommt jeder Raum genau die Wärmemenge, die er laut Heizlast braucht.

02 / VERFAHREN A ODER VERFAHREN B?

Verfahren A oder Verfahren B?

Beide nennen sich „hydraulischer Abgleich" – aber nur eines basiert auf einer echten Berechnung. Und nur eines wird gefördert.

VERFAHREN AV-A

Die Näherung

PAUSCHALE SCHÄTZUNG NACH FAUSTWERTEN

  • Heizlast wird geschätzt, nicht berechnet
  • Einstellwerte nach Heizkörpergröße „über den Daumen"
  • Keine raumweise Betrachtung des Gebäudes
  • Für BEG-Förderung nicht ausreichend
  • Ergebnis kaum überprüfbar
VERFAHREN B – UNSER STANDARDV-B

Die Berechnung

RAUMWEISE NACH DIN EN 12831

  • Raumweise Heizlastberechnung als Grundlage
  • Exakter Volumenstrom je Heizkörper
  • Voreinstellwert für jedes Thermostatventil
  • Pumpenförderhöhe und Vorlauftemperatur optimiert
  • Anerkannter Nachweis für BEG & GEG (VdZ-Formular)

Der Unterschied im Alltag: Beim Verfahren A dreht der Monteur die Ventile nach Gefühl. Beim Verfahren B bekommt er von uns eine Tabelle – Heizkörper für Heizkörper, Einstellwert für Einstellwert. Das Ergebnis ist reproduzierbar, prüffähig und förderfähig.

03 / WORAUF DIE BERECHNUNG BASIERT

Worauf die Berechnung basiert

Kein Bauchgefühl, sondern Normen und Physik – transparent dokumentiert.

Grundlage des Abgleichs nach Verfahren B ist die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Für jeden Raum wird ermittelt, wie viel Wärme er am kältesten Tag benötigt – abhängig von Außenflächen, Dämmung, Fenstern und Lüftung. Daraus ergibt sich der Volumenstrom, den jeder Heizkörper liefern muss, und daraus wiederum der Voreinstellwert des Thermostatventils sowie die optimale Förderhöhe der Umwälzpumpe. Erst diese Kette – Heizlast → Volumenstrom → Ventileinstellung → Pumpe – macht aus der Heizung ein abgestimmtes System.

Genau deshalb verlangen Förderprogramme das Verfahren B: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) akzeptiert beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung nur den rechnerischen Abgleich, bestätigt über das VdZ-Formular („Bestätigung des hydraulischen Abgleichs"). Auch das GEG schreibt den Abgleich in bestimmten Fällen vor – etwa für größere Wohngebäude mit wasserbasierter Zentralheizung und beim Einbau neuer Wärmeerzeuger. Unsere Dokumentation deckt beides ab: Sie erhalten die vollständige Berechnung plus den ausfüllbereiten Nachweis für Förderstelle, Energieberater und Schornsteinfeger.

Wir berechnen den Abgleich für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser (strangweise, je Wohneinheit) und Nichtwohngebäude – deutschlandweit, ohne Vor-Ort-Termin. Die Ventile stellt anschließend Ihr Heizungsbauer nach unserer Tabelle ein; auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Fachfirma ab. Häufig sinnvoll im Paket: die Heizlastberechnung (ist im Verfahren B ohnehin enthalten) und die Wärmepumpen-Auslegung, wenn ein Heizungstausch ansteht. Alle Festpreis-Pakete: Berechnungen & Nachweise.

04 / DAS FESTPREIS-PAKET IM DETAIL DOKUMENTATION · I.D.R. 3–5 WERKTAGE

Das Festpreis-Paket im Detail

Von der Heizlast bis zum förderfähigen Nachweis – alles aus einer Hand.

FESTPREISP-01

Im Paket enthalten

  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Volumenstromberechnung je Heizkörper
  • Erfassung der Heizkörper und Thermostatventile
  • Optimierung von Vorlauftemperatur und Heizkurve
  • Auslegung der Pumpenförderhöhe
  • Telefonische Klärung mit dem Ingenieur
DOKUMENTATIONP-02

Das erhalten Sie

  • Einstelltabelle: Voreinstellwert je Ventil, Raum für Raum
  • Empfohlene Pumpeneinstellung und Heizkurve
  • Vollständige, prüffähige Berechnungsdokumentation
  • VdZ-Bestätigungsformular – ausfüllbereit für die Förderung
  • Arbeitsgrundlage für Ihren Heizungsbauer
  • Unterschrift des verantwortlichen Ingenieurs
Festpreis nach Gebäudegröße und Heizkörperanzahl VERBINDLICHES ANGEBOT IN 24 STUNDEN – OHNE VERSTECKTE KOSTEN
05 / IN 3 SCHRITTEN ZUM NACHWEIS

In 3 Schritten zum Nachweis

Komplett digital, deutschlandweit – die Einstellung übernimmt Ihr Installateur nach unserer Tabelle.

  1. 01

    Anfrage senden

    Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Heizkörper, PLZ – Sie erhalten in 24 Stunden ein Festpreis-Angebot.

  2. 02

    Unterlagen übermitteln

    Grundrisse oder Raummaße, Heizkörperliste mit Ventiltypen, Angaben zur Anlage – per E-Mail, Rest klären wir telefonisch.

  3. 03

    Dokumentation erhalten

    In 3–5 Werktagen: Einstelltabelle, Berechnung und VdZ-Nachweis – bereit für Installateur und Förderantrag.

06 / BERECHNUNG VOM INGENIEURBÜRO

Viele „Abgleiche" sind Schätzungen mit Stempel

Unsere Berechnung hält jeder Prüfung stand – von der Förderstelle bis zum Energieberater.

/ 01

Echte Berechnung

Raumweise nach DIN EN 12831 – keine Faustformeln, keine Pauschalwerte pro Quadratmeter.

/ 02

Förderfähig dokumentiert

VdZ-Formular und prüffähige Unterlagen – akzeptiert von BEG-Förderstellen und Energieberatern.

/ 03

Praxistauglich für den Monteur

Klare Einstelltabelle je Ventil – Ihr Heizungsbauer setzt den Abgleich in wenigen Stunden um.

/ 04

Rückfragen inklusive

Sie und Ihre Fachfirma sprechen direkt mit dem Ingenieur, der gerechnet hat – auch nach der Lieferung.

Heizungstausch geplant? Dann gleich richtig kombinieren.

Beim Umstieg auf die Wärmepumpe ist der Abgleich nach Verfahren B ohnehin Fördervoraussetzung – und die Heizlastberechnung die gemeinsame Grundlage. Zusammen mit der Wärmepumpen-Auslegung nach VDI 4645 gibt es alle drei Leistungen im Kombi-Paket.

→ Zur Wärmepumpen-Auslegung
07 / HÄUFIGE FRAGEN ZUM HYDRAULISCHEN ABGLEICH

Gut zu wissen

Antworten zu Verfahren, Kosten, Förderung und Ablauf.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?+

Beim Verfahren A werden die Ventileinstellwerte pauschal geschätzt – nach Heizkörpergröße und Faustwerten. Beim Verfahren B wird die Heizlast jedes Raums nach DIN EN 12831 berechnet und daraus der exakte Volumenstrom und Einstellwert jedes Ventils ermittelt. Für die BEG-Förderung ist Verfahren B vorgeschrieben; nur damit ist das Ergebnis belastbar.

Was kostet der hydraulische Abgleich nach Verfahren B?+

Die Berechnung erstellen wir zum Festpreis, abhängig von Gebäudegröße und Heizkörperanzahl. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot. Die Einstellung der Ventile vor Ort übernimmt Ihr Installateur nach unserer Dokumentation.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht für die Förderung?+

Ja. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B Fördervoraussetzung – beim Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) ebenso wie bei der geförderten Heizungsoptimierung. Der Nachweis erfolgt über das VdZ-Bestätigungsformular, das wir mit unserer Berechnung ausfüllbereit liefern.

Schreibt das GEG den hydraulischen Abgleich vor?+

Ja, in bestimmten Fällen: Das GEG verlangt den hydraulischen Abgleich unter anderem für größere Wohngebäude mit wasserbasierter Zentralheizung sowie beim Einbau neuer Wärmeerzeuger. Auch unabhängig von der Pflicht gilt: Ohne Abgleich verschenkt jede Heizung Effizienz.

Wie viel Energie spart der hydraulische Abgleich?+

Je nach Zustand der Anlage sind typischerweise etwa 5–15 % Einsparung realistisch – durch niedrigere Vorlauftemperaturen, korrekt eingestellte Pumpen und den Wegfall von Überversorgung einzelner Räume. Bei Wärmepumpen ist der Effekt besonders groß, weil jede unnötig hohe Vorlauftemperatur die Effizienz direkt senkt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Berechnung?+

Grundrisse oder Raummaße, Angaben zu Fenstern und Dämmung, eine Liste der Heizkörper (Typ, Maße) und der vorhandenen Thermostatventile sowie Angaben zur Heizungsanlage und Pumpe. Fehlt etwas, klären wir es telefonisch – ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.

Wer stellt die Ventile ein – machen Sie das auch?+

Unsere Leistung ist die prüffähige Berechnung und Dokumentation: Einstellwert je Ventil, Pumpenförderhöhe, Volumenströme. Die Einstellung vor Ort übernimmt Ihr Heizungsbauer in wenigen Stunden anhand unserer Tabelle. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Fachfirma ab.

ANFRAGE / FESTPREIS IN 24 STUNDEN

Hydraulischen Abgleich anfragen – Festpreis in 24 Stunden

Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Heizkörper, PLZ – mehr brauchen wir für das verbindliche Angebot nicht.

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QWENT Engineering – TGA-Ingenieurbüro Berlin

MO–FR 09:00–18:00 · STOLLBERGER STR. 85, 12627 BERLIN · ÜBER UNS · KONTAKT

VERFAHREN B DIN EN 12831 VDZ-NACHWEIS BEG-FÖRDERFÄHIG FESTPREIS
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